Entscheidungen im Bereich Beschaffung/ Einkauf haben nach einheitlich festgelegten Kriterien zu erfolgen, die durch die Klinikleitung in einer internen Beschaffungsordnung zu definieren und vorzugegeben sind. Das ärztliche sowie das Pflegepersonal sind in den Beschaffungsprozess mit einzubeziehen, was insbesondere dann gilt, wenn die Umstellung auf neue Medizinprodukte beabsichtigt ist.