Der MDK hat im Jahr 2014 14.663 Behandlungsfehlervorwürfe begutachtet und kommt in seiner jetzt veröffentlichten Jahresstatistik für 2014 zu dem Ergebnis, dass in 24,3 % der begutachteten Fälle ein Behandlungsfehler vorgelegen haben soll.
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Der MDK hat im Jahr 2014 14.663 Behandlungsfehlervorwürfe begutachtet und kommt in seiner jetzt veröffentlichten Jahresstatistik für 2014 zu dem Ergebnis, dass in 24,3 % der begutachteten Fälle ein Behandlungsfehler vorgelegen haben soll.
Ein Patient muss einen schadensursächlichen Hygienemangel auch dann beweisen, wenn während der Zeit eines Krankenhausaufenthaltes nicht nur bei ihm selbst, sondern auch bei vier weiteren Patienten MRSA-Infektionen auftreten. Allein die Anzahl weiterer MRSA-Infektionen rechtfertigt keine Beweislastumkehr zulasten des Krankenhauses.