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Organisationsstandards

Beweislast für Hygienemängel im Krankenhaus trägt der Patient

Ein Patient muss einen schadensursächlichen Hygienemangel auch dann beweisen, wenn während der Zeit eines Krankenhausaufenthaltes nicht nur bei ihm selbst, sondern auch bei vier weiteren Patienten MRSA-Infektionen auftreten. Allein die Anzahl weiterer MRSA-Infektionen rechtfertigt keine Beweislastumkehr zulasten des Krankenhauses.

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