Ein Patient muss einen schadensursächlichen Hygienemangel auch dann beweisen, wenn während der Zeit eines Krankenhausaufenthaltes nicht nur bei ihm selbst, sondern auch bei vier weiteren Patienten MRSA-Infektionen auftreten. Allein die Anzahl weiterer MRSA-Infektionen rechtfertigt keine Beweislastumkehr zulasten des Krankenhauses.
Das OLG Hamm konnte nach dem Einholen eines medizinischen Sachverständigengutachtens weder einen von dem beklagten Krankenhaus zu verantwortenden Behandlungsfehler, noch einen angeblichen Hygienemangel feststellen. Insoweit kam auch keine Umkehr der Beweislast unter dem Gesichtspunkt eines vom Krankenhaus voll beherrschbaren Geschehens in Betracht, da es in Deutschland keinen medizinischen Standard gibt, der jegliche Art von Infektionen ausschließt. Ein solcher Standard ist allenfalls theoretisch vorstellbar, im Klinikalltag aber praktisch nicht zu erreichen.
Der Ausbruch einer MRSA-Infektion erlaubt auch dann keinen Rückschluss auf einen Hygienemangel, wenn auch bei weiteren Patienten eine MRSA-Infektion festgestellt wird. Bezogen auf weitere Fälle von MRSA-Infektionen kann möglicherweise dann von einem Hygienedefizit gesprochen werden, wenn etwa bei zehn Patienten auf einer Station zur gleichen Zeit eine solche Infektion auftritt.
(OLG Hamm, Urteil vom 14.04.2015, Az.: 26 U 125/13)
Fazit:
1.
Klinisches Risikomanagement hat immer auch das Thema Krankenhaushygiene im Fokus. Systematische MRSA-Screenings bei Risikopatienten, Teilnahme an der “Aktion Saubere Hände” sowie am NRZ-KISS gehören zu den wichtigen Instrumenten zur Feststellung von Patientenrisiken.
2.
Das Bundeskabinett hat mit der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie 2020 (DART) aktuell die Meldepflicht für resistente Keime in Krankenhäusern verschärft.
DART 2020 ist eine gemeinsame Strategie des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und sieht Maßnahmen in der Human- und Veterinärmedizin vor. Außerdem soll die Strategie dazu beitragen, die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapiemethoden und schnellerer Testverfahren zu verstärken.
Die Strategie wird von der DKG begrüßt, da die Resistenzbildung von Bakterien gegen Antibiotika nicht auf ein Hygiene-Problem in Krankenhäusern reduziert werden kann und darf.