Der MDK hat im Jahr 2014 14.663 Behandlungsfehlervorwürfe begutachtet und kommt in seiner jetzt veröffentlichten Jahresstatistik für 2014 zu dem Ergebnis, dass in 24,3 % der begutachteten Fälle ein Behandlungsfehler vorgelegen haben soll.
Etwa zwei Drittel der Behandlungsfehlervorwürfe betrafen Behandlungen in Krankenhäusern, ein Drittel bezog sich auf Vorwürfe gegen niedergelassene Ärzte. Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe bezogen sich auf chirurgische Eingriffe. 7.845 Fälle standen in direktem Zusammenhang mit einem operativen Eingriff. Am häufigsten wurde ein Fehlervorwurf in der Pflege bestätigt (57,8 % von 590 Fällen), gefolgt von der Zahnmedizin mit 39,2 % von 1.419 Fällen, der Allgemeinchirurgie mit 27,5 % von 1.642 Fällen sowie der Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 27,0 % von 1.144 Fällen.
Nach einer ebenfalls aktuellen Schätzung des Aktionsbündnisses für Patientensicherheit (APS) sollen in Deutschland jedes Jahr 600 bis 700 Patienten wegen im Körper vergessener Tupfer und anderen Operationsmaterialien sterben. Bei seiner Schätzung zu den OP-Gegenständen beruft sich das APS auf mehrere Studien und Umfragen. Insgesamt bleiben demnach in Deutschland jährlich bis zu 3000 Fremdkörper wie Tupfer und Bauchtücher nach einem Eingriff unbeabsichtigt im Körper von Patienten.
Fazit:
Das Thema Patientensicherheit muss grundsätzlich im Fokus von klinischem Risikomanagement stehen. Umfassende Regeln und deren Einhaltung bei den Zählkontrollen der OP-Materialien gehören zu den wesentlichen Aufgaben zum Ende einer jeden Operation und sind zwingender Inhalt für jede OP-Checkliste.
Quellennachweis:
Bild aus: Behandlungsfehler-Begutachtung der MDK-Begutachtung, Seite 13). http://www.mds-ev.de/media/pdf/6_-_Jahresstat-BHF-Begutacht_2014-MDS-MDK.pdf