Das Bundeskabinett hat am 29.07.2015 den Gesetzentwurf für das Antikorruptionsgesetz verabschiedet, im Herbst 2015 soll es in Kraft treten. Damit soll künftig die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen gewährleistet und eine Korruption im Gesundheitswesen verhindert werden.