Die in Deutschland freiberuflich tätigen Hebammen mit Geburtshilfe bekommen im Jahr 2016 erstmalig eine Ausgleichszahlung für ihre massiv gestiegenen Kosten in der Haftpflichtversicherung. Nach der Entscheidung einer Schiedsstelle aus dem vergangenen Jahr ist der festgesetzte Ausgleich von dem GKV-Spitzenverband auszuzahlen. Der sog. Haftpflichtausgleich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nivelliert Kostensteigerungen in der Berufshaftpflichtversicherung, die direkt mit der Berufsausübung der Geburtshebammen zu Lasten der GKV zusammenhängen.