Das Klinische Risikomanagement wird aufgrund der Verankerung in den QM-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses aus dem Jahr 2014 (KQM und ÄQM) immer noch als Ergänzung des allgemeinen Qualitätsmanagements angesehen. Tatsächlich ergibt sich aber bereits aus § 5 der KQM-Richtlinie, dass die Festlegung einer geeigneten Risikostrategie ebenso Führungsaufgabe ist, wie die strukturierte Einführung eines Risikomanagementsystems. Dafür braucht es eine weitgehend unabhängige Instanz mit unmittelbarer Anbindung an die Klinikleitung.