Die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung gehört zu den Schwerpunkten des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (KHSG). Verbesserung der Versorgungsstrukturen, Neuausrichtung der Mengensteuerung und eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung sollen künftig die Rahmenbedingungen der Patientenversorgung verbessern. Die Krankenhausvergütung soll mit Qualitätsaspekten verknüpft werden.