Klinisches Risikomanagement ist direkt bei der Geschäftsführung anzusiedeln. Risikomanagemnt ist “Chefsache” und gehört heute nicht mehr in den Aufgabenbereich des QM-Beauftragten, selbst wenn die Vorgaben für die Implementierung und Umsetzung von Risikomanagement in der QM-Richtlinie des G-BA geregelt sind.